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Leistungsnachweise

Anzahl der GLN (Große Leistungsnachweise) in den einzelnen Klassenstufen je Schuljahr im Überblick
GLN1. Schuljahr2. Schuljahr3. Schuljahr4. Schuljahr
Aufsätze--22
Lesekompetenztests-222
(Kombinierte) Rechtschreibüberprüfung-222
Mathematik-444
Sachunterricht-222

 

Zu erbringende Leistungen und Anzahl der Leistungsnachweise in den einzelnen Klassenstufen je Schuljahr
 1. Schuljahr2. Schuljahr3. Schuljahr4. Schuljahr
Deutsch

Lernprozessbezogene 

Beurteilung

2 GLN Lesen & Zuhören

2 GLN Rechtschreibung

(je einer pro Halbjahr)

2 GLN Lesen & Zuhören

2 GLN Rechtschreibung & Grammatik

2 GLN Texte verfassen

(je einer pro Halbjahr)

2 GLN Lesen & Zuhören

2 GLN Rechtschreibung & Grammatik

2 GLN Texte verfassen

(je einer pro Halbjahr)

  Sonstige Leistungen (SL) im Rahmen der lernprozessbezogenen Leistungsbewertung: in jedem Halbjahr mindestens zweimal Bewertung der SL einschließlich Mitarbeit und weiterer Leistungen aus dem Unterricht sowie, soweit gefordert, kleiner Leistungsnachweise (KLN)
Mathematik

Lernprozessbezogene 

Beurteilung

4 GLN

(2 pro Halbjahr)

4 GLN

(2 pro Halbjahr)

4 GLN

(2 pro Halbjahr)

  Sonstige Leistungen (SL) im Rahmen der lernprozessbezogenen Leistungsbewertung: in jedem Halbjahr mindestens zweimal Bewertung der SL einschließlich Mitarbeit und weiterer Leistungen aus dem Unterricht sowie, soweit gefordert, kleiner Leistungsnachweise (KLN)
Sachunterricht

Lernprozessbezogene 

Beurteilung

4 GLN

(2 pro Halbjahr)

4 GLN

(2 pro Halbjahr)

4 GLN

(2 pro Halbjahr)

  Sonstige Leistungen (SL) im Rahmen der lernprozessbezogenen Leistungsbewertung: in jedem Halbjahr mindestens zweimal Bewertung der SL einschließlich Mitarbeit und weiterer Leistungen aus dem Unterricht sowie, soweit gefordert, kleiner Leistungsnachweise (KLN)
Kunst, Musik, Sport, Religion

Lernprozessbezogene 

Beurteilung

Sonstige Leistungen (SL) im Rahmen der lernprozessbezogenen Leistungsbewertung: in jedem Halbjahr mindestens zweimal Bewertung der SL einschließlich Mitarbeit und weiterer Leistungen aus dem Unterricht sowie, soweit gefordert, kleiner Leistungsnachweise (KLN)

Maßnahmen, welche die besondere pädagogische Förderung betreffen, können im Rahmen der Förderplanung festgelegt werden (§ 2 InkVO). 

Maßnahmen des Nachteilsausgleichs erfolgen gemäß §§ 14–16 InkVO.

 

 

  • GLN werden i.d.R. mindestens eine Woche vorher angekündigt.

  • SL/KLN müssen nicht angekündigt werden.

  • Grundsätzlich höchstens 1 GLN pro Tag, höchstens 2 GLN pro Woche (es sei denn, ein Kind muss einen GLN nachschreiben).

  • Bei angepasstem Anforungsniveau / bei besonderer pädagogischer Förderung kann diese Anzahl variieren.